Beurkundung der Bescheide
Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind im Bescheid zu beurkunden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Beurkundung der Bescheide
Die im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind im Bescheid zu beurkunden.