Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geschäftsordnung

Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Sie hat insbesondere zu regeln

– die Rechte und Pflichten der Mitglieder,

– die Gründe für die Beendigung der Funktion,

– die Einberufung der Sitzungen und

– die Beschlussfassungen.