Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verträge mit anerkannten Bergrettungsorganisationen

Das Land schließt mit der anerkannten Bergrettungsorganisation, deren es sich zur Erfüllung der Aufgaben des Bergrettungsdienstes bedienen will, einen schriftlichen Vertrag. Für den Inhalt des Vertrages ist sinngemäß anzuwenden.