Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verträge mit anerkannten Organisationen der besonderen Rettungsdienste

Das Land schließt mit anerkannten Organisationen der besonderen Rettungsdienste, deren es sich zur Erfüllung seiner Aufgaben bedienen will, schriftliche Verträge. Für den Inhalt der Verträge ist sinngemäß anzuwenden.