Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verantwortliche Vertreterin/Verantwortlicher Vertreter

(1) Die Inhaberin/Der Inhaber einer Bordellbewilligung kann eine Person unter klarer Abgrenzung ihres Verantwortungsbereiches als verantwortliche Vertreterin/verantwortlichen Vertreter bestellen. Die Bestellung bedarf der Bewilligung der Behörde ().

(2) Die verantwortliche Vertreterin/der verantwortliche Vertreter muss

1. die persönlichen Voraussetzungen des erfüllen,

2. strafrechtlich verfolgt werden können und

3. ihrer/seiner Bestellung nachweislich zugestimmt haben.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2010