Verschwiegenheit
Die Bewerbungen und deren Beurteilungen sind vertraulich zu behandeln. Über diese sind gegen jede Person, der gegenüber keine Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verschwiegenheit
Die Bewerbungen und deren Beurteilungen sind vertraulich zu behandeln. Über diese sind gegen jede Person, der gegenüber keine Verpflichtung zu einer amtlichen Mitteilung besteht, strengstes Stillschweigen zu bewahren.