Amtstitel, Funktionsbezeichnung
Zur Führung nachstehender Amtstitel bzw. Funktionsbezeichnungen sind berechtigt:
- Leiter: „Musikschuldirektor“
- Lehrer in L2a2 oder l2a2/IL bis zur 9.Gehaltsstufe: „Musiklehrer“
- Lehrer in L2a2 oder l2a2/IL ab der 10.Gehaltsstufe: „Musikoberlehrer“.
