Förderung der Luftreinhaltung
Das Land und die Gemeinden sind als Träger von Privatrechten verpflichtet, Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft beispielgebend nach Kräften zu fördern.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Förderung der Luftreinhaltung
Das Land und die Gemeinden sind als Träger von Privatrechten verpflichtet, Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft beispielgebend nach Kräften zu fördern.