Inkrafttreten des Gesetzes, Aufhebung von Rechtsvorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 5. November 1958, LGBl. Nr. 23/1959, über die Vorführung von Filmen (Steiermärkisches Kinogesetz 1958) außer Kraft.
