Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die Gemeinde hat ihre in den und 23 geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 19/2026