Geltung für alle Bestattungsanlagen
Die Bestimmungen der , 37 und 38 sind sinngemäß auch auf andere Bestattungsanlagen anzuwenden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltung für alle Bestattungsanlagen
Die Bestimmungen der , 37 und 38 sind sinngemäß auch auf andere Bestattungsanlagen anzuwenden.