Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilobduktion

Die Bestimmungen über Obduktionen gelten auch dann, wenn keine vollständige Obduktion vorgenommen wird, sondern nur einzelne Körperhöhlen eröffnet oder operative Eingriffe an der Leiche durchgeführt werden.