Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulsprengel der Berufsschule

(1) Anläßlich der Errichtung einer Berufsschule hat die Landesregierung unter Zugrundelegung des und 3 den Schulsprengel durch Verordnung festzusetzen.

(2) Ändern sich die Voraussetzungen gemäß oder 3, ist der Schulsprengel entsprechend zu ändern oder aufzuheben.