Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten die derzeit bestehenden Berufs- und Fachschulen als ordnungsgemäß errichtete Berufs- und Fachschulen im Sinne dieses Gesetzes.