Ziel
Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährleistung der Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in der Steiermark.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ziel
Ziel dieses Gesetzes ist die Gewährleistung der Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau in der Steiermark.