Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landessportrat

Dem Landessportrat gehören an:

1. das für Angelegenheiten des Sports zuständige Mitglied der Landesregierung als Vorsitzende/als Vorsitzender

2. zwei Vertreterinnen/Vertreter des Dachverbandes „Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur – Landesverband Steiermark (ASKÖ)“

3. zwei Vertreterinnen/Vertreter des Dachverbandes „Allgemeinen Sportverbandes Österreich – Landesverband Steiermark (ASVÖ)“

4. zwei Vertreterinnen/ Vertreter des Dachverbandes „Sportunion Steiermark (UNION)“

5. die Vorsitzende/der Vorsitzende des Landessportfachrates und ihre/seine beiden Stellvertreterinnen/Stellvertreter

6. die Leiterin/der Leiter der für Sport zuständigen Organisationseinheit im Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit beratender Stimme.