Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Förderung des Sports

Das Land Steiermark fördert als Träger von Privatrechten den Sport entsprechend den Zielen dieses Gesetzes, und zwar insbesondere:

1. Breiten-, Leistungs- und Spitzensport;

2. Sportstätteninfrastruktur;

3. Jugendausbildungs- und Landesleistungszentren;

4. Sportveranstaltungen, insbesondere solche mit hohem nationalen und internationalen Stellenwert;

5. Einzelleistungs- und Mannschaftsleistungssport;

6. Sportwissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie und Sporternährung;

7. Vereins- und Verbandsstrukturen.