Abteilungsvorstehung
Dem Abteilungsvorstand obliegt außer den ihm als Lehrer zukommenden Aufgaben die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter den Schulleiter.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2020
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abteilungsvorstehung
Dem Abteilungsvorstand obliegt außer den ihm als Lehrer zukommenden Aufgaben die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter den Schulleiter.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2020