Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

(1) Der Besuch öffentlicher Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich.

(2) Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern-, Arbeitsmittel- und Exkursionsbeiträgen sowie von Versicherungsprämien ist zulässig.