Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
(1) Der Besuch öffentlicher Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich.
(2) Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern-, Arbeitsmittel- und Exkursionsbeiträgen sowie von Versicherungsprämien ist zulässig.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Unentgeltlichkeit des Schulbesuches
(1) Der Besuch öffentlicher Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich.
(2) Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern-, Arbeitsmittel- und Exkursionsbeiträgen sowie von Versicherungsprämien ist zulässig.