Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. HAUPTSTÜCK

Bestimmungen über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in Berufs- und Fachschulen

1. ABSCHNITT

Allgemeine Bestimmungen

Abgrenzungen

Die Bestimmungen des III.Hauptstückes dieses Gesetzes haben Geltung für die öffentlichen und privaten mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen im Sinne des .