Zwangsbefugnisse
Die Rechte und Maßnahmen nach den bis 12 können durch die Einsatzkräfte erforderlichenfalls unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Zwangsbefugnisse
Die Rechte und Maßnahmen nach den bis 12 können durch die Einsatzkräfte erforderlichenfalls unter Anwendung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden.