Benützung fremden Gutes
Die Einsatzkräfte sind berechtigt, Liegenschaften, Gebäude und Betriebsanlagen im notwendigen Umfang zu betreten, um die zur Abwehr und Bekämpfung der Katastrophe erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Benützung fremden Gutes
Die Einsatzkräfte sind berechtigt, Liegenschaften, Gebäude und Betriebsanlagen im notwendigen Umfang zu betreten, um die zur Abwehr und Bekämpfung der Katastrophe erforderlichen Maßnahmen zu treffen.