Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schadenersatz

Mit dem Straferkenntnis ist, insofern es sich nicht um den Ersatz von Jagd- und Wildschäden handelt, auch der Ersatz des durch die Übertretung verursachten Schadens aufzuerlegen.