Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schäden durch Wechselwild

Schäden, welche durch Wechselwild verursacht werden, sind von den Jagdausübungsberechtigten jenes Gebietes zu ersetzen, wo der Schaden verursacht wurde.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015