Schäden durch Wechselwild
Schäden, welche durch Wechselwild verursacht werden, sind von den Jagdausübungsberechtigten jenes Gebietes zu ersetzen, wo der Schaden verursacht wurde.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Schäden durch Wechselwild
Schäden, welche durch Wechselwild verursacht werden, sind von den Jagdausübungsberechtigten jenes Gebietes zu ersetzen, wo der Schaden verursacht wurde.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015