Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Treibjagden

Kinder unter 14 Jahren dürfen als Treiber nicht verwendet werden. Treibjagden dürfen an Sonn- und Feiertagen während der Zeit des vormittägigen Gottesdiensets nicht abgehalten werden, es sei denn, daß das Jagdgebiet so gelegen ist, daß eine Störung des Gottesdienstes gänzlich ausgeschlossen erscheint.