Rechtsübergang
Die auf Grund des gepachteten Jagdeinschlüsse gehen mit dem Tode des Pächters oder mit einer aus sonstigem Anlaß eintretenden Veränderung in der Person desselben für die restliche Dauer der Pachtzeit auf die neue Eigentümerin/den neuen Eigentümer des umschließenden Eigenjagdgebietes über.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015
