Gemeindesanitätsdienst
Die Gemeinden haben für den Aufbau und die Organisation des Gemeindesanitätsdienstes zu sorgen. Der Gemeindesanitätsdienst ist nach Maßgabe der Bestimmungen des so zu gestalten, dass die Gemeinden die örtliche Gesundheitspolizei und die ihnen sonst nach Maßgabe bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich obliegenden Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens erfüllen können.
