Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 115/2020
Für die Berechnung des Beitrages für das Jahr 2021 ist in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 115/2020
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 115/2020
Für die Berechnung des Beitrages für das Jahr 2021 ist in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 anzuwenden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 115/2020