Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Mai 1996 eingeleitet worden ist, ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 43/1996
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Mai 1996 eingeleitet worden ist, ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 43/1996