Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Mai 1996 eingeleitet worden ist, ist in der bis zum Ablauf des 30. Juni 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 43/1996