Eigener Wirkungsbereich
Alle in diesem Gesetz geregelten Aufgaben fallen, soweit es sich um Beamte der Gemeinden handelt, in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Alle in diesem Gesetz geregelten Aufgaben fallen, soweit es sich um Beamte der Gemeinden handelt, in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.