Artikel X
Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge
Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2011
Die in vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2011.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 21/2011, LGBl. Nr. 74/2011
