Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Akkreditierungsverfahren

Akkreditierungsbehörde

Akkreditierungsbehörde für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen im Sinne dieses Gesetzes ist die Steiermärkische Landesregierung.