Unterstellung unter die Landesregierung
Die Agrarbezirksbehörde untersteht in den Angelegenheiten des Inneren Dienstes der Landesregierung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2026
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Unterstellung unter die Landesregierung
Die Agrarbezirksbehörde untersteht in den Angelegenheiten des Inneren Dienstes der Landesregierung.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2026