Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterstellung unter die Landesregierung

Die Agrarbezirksbehörde untersteht in den Angelegenheiten des Inneren Dienstes der Landesregierung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 41/2026