Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsordnung

Die Landeskommission kann sich erforderlichenfalls mit einstimmigem Beschluss eine Geschäftsordnung geben, in der der Vorgang der Einberufungen der Sitzungen, der Sitzungsablauf und allfällige Beschlusserfordernisse geregelt werden.