Geschäftsordnung
Die Landeskommission kann sich erforderlichenfalls mit einstimmigem Beschluss eine Geschäftsordnung geben, in der der Vorgang der Einberufungen der Sitzungen, der Sitzungsablauf und allfällige Beschlusserfordernisse geregelt werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsordnung
Die Landeskommission kann sich erforderlichenfalls mit einstimmigem Beschluss eine Geschäftsordnung geben, in der der Vorgang der Einberufungen der Sitzungen, der Sitzungsablauf und allfällige Beschlusserfordernisse geregelt werden.