Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebührensätze

Die von der Antragstellerin/dem Antragsteller für Anträge gemäß und und 3 Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – StVergRG 2018 zu entrichtende Pauschalgebühr beträgt für

1.

Direktvergaben

320

2.

Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung

 

 

 

a) Bauaufträge

1.080

 

b) Liefer- und Dienstleistungsaufträge

540

3.

Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

540

4.

Nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung im Unterschwellenbereich

 

 

 

a) Bauaufträge

1.080

 

b) Liefer- und Dienstleistungsaufträge

540

5.

Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich

 

 

 

a) Bauaufträge

3.240

 

b) Liefer- und Dienstleistungen, Wettbewerbe

1.080

 

c) Bau- und Dienstleistungskonzessionen

3.240

6.

Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

 

 

 

a) Bauaufträge

6.480

 

b) Liefer- und Dienstleistungen, Wettbewerbe

2.160

 

c) Bau- und Dienstleistungskonzessionen

6.480