Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gliederung der Prüfung

Die Tanzlehrerprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung muss mindestens ein Zeitraum von einer halben Stunde und darf höchstens ein Zeitraum von einer Woche liegen.