Anerkennung von Ausbildungen bzw. Prüfungen
Nicht in der Steiermark absolvierte Ausbildungen bzw. Prüfungen sind nach der Maßgabe anzuerkennen, dass sie den in dieser Verordnung festgelegten Inhalten und Umfängen entsprechen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Anerkennung von Ausbildungen bzw. Prüfungen
Nicht in der Steiermark absolvierte Ausbildungen bzw. Prüfungen sind nach der Maßgabe anzuerkennen, dass sie den in dieser Verordnung festgelegten Inhalten und Umfängen entsprechen.