Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schwerarbeitsmonat

Ein Schwerarbeitsmonat ist jeder Kalendermonat, in dem eine oder mehrere Tätigkeiten nach mindestens in der Dauer von 15 Kalendertagen in einem Kalendermonat ausgeübt worden sind. Dienstfreie Zeiten, während derer kein Anspruch auf einen Monatsbezug besteht, bleiben dabei außer Betracht.