Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Taxiwahl am Standort; Anwerben von Kundinnen/Kunden

(1) Der Fahrgast kann ein beliebiges Taxifahrzeug wählen.

(2) Das Anwerben von Kundinnen/Kunden außerhalb von Taxifahrzeugen ist unzulässig.