Aufnahme von Fahrgästen
Die Lenkerin/Der Lenker ist berechtigt, Fahrgäste aufzunehmen, die sie/ihn während der Fahrt zu einem Standplatz anhalten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufnahme von Fahrgästen
Die Lenkerin/Der Lenker ist berechtigt, Fahrgäste aufzunehmen, die sie/ihn während der Fahrt zu einem Standplatz anhalten.