Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Ausübung des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw – Taxi und des Gästewagen-Gewerbes mit Personenkraftwagen in der Steiermark, sofern die Beförderung in der Steiermark beginnt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 35/2018, LGBl. Nr. 133/2020