Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rösten von Kastanien

Das Rösten und der Verkauf von Kastanien sind vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres auch an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr gestattet.