Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausflugsziele

Der Verkauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Betreuung der Kunden in den hierfür vorgesehenen Verkaufsstellen sind in

1. Eisenerz: für Obst, kohlensäurehältige und alkoholfreie Getränke, Reiseführer, Reiseandenken, Ansichtskarten und Fotoartikel an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober von 9 bis 17 Uhr,

2. Bärnbach: für kohlensäurehältige und alkoholfreie Getränke, Reiseandenken, Gebrauchsgegenstände aus Glas, Ansichtskarten und Fotoartikel an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 18 Uhr,

3. Riegersburg: für Sportartikel, Ansichtskarten, Fotoartikel, Toilettenartikel, Reiseproviant und Reiseandenken während der Sommerzeit gemäß den Bestimmungen des Zeitzählungsgesetzes an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, jedoch begrenzt mit acht Stunden täglich,

4. Spielfeld: für Reiseandenken, Ansichtskarten, Fotoartikel und Reiseproviant an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 5 bis 24 Uhr gestattet.