Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:

1. die Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl. Nr. 65/2003,

2. die Verordnung des Landeshauptmannes über Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Handel, LGBl. Nr. 31/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 31/2000.