Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beiträge für Unterbringung und Verpflegung

 

pro Tag

wöchentlich

monatlich

Verpflegung

 

 

 

Frühstück

€ 0,65

€ 3,25

€ 13,00

Jause

€ 0,65

€ 3,25

€ 13,00

Mittagessen

€ 3,90

€ 19,50

€ 78,00

Abendessen

€ 1,30

€ 6,50

€ 26,00

Tagesverpflegung gesamt

€ 6,50

€ 32,50

€ 130,00

 

 

 

 

Unterbringung

-

€ 50,00

€ 200,00

 

 

 

 

Beitrag gesamt

-

82,50

330,00

Alle Beträge verstehen sich in Euro inklusive 10 % Umsatzsteuer.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 64/2025