Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

III. Teil

Abschnitt 13

Überprüfungspflichtige Maschinen und Geräte - Vormerkbuch

Die Ergebnisse der in den einschlägigen Gesetzen oder Normen (Önormen) vorgesehenen periodischen Überprüfungen, wie von Schutzausrüstungen oder -einrichtungen, Feuerlöschgeräten, Materialseilbahnen, Aufzügen, Hubstaplern, Hebezeugen und Hubtoren, sind in einem Vormerkbuch festzuhalten, das bei Betriebskontrollen vorzuweisen ist.