III. Teil
Abschnitt 13
Überprüfungspflichtige Maschinen und Geräte - Vormerkbuch
Die Ergebnisse der in den einschlägigen Gesetzen oder Normen (Önormen) vorgesehenen periodischen Überprüfungen, wie von Schutzausrüstungen oder -einrichtungen, Feuerlöschgeräten, Materialseilbahnen, Aufzügen, Hubstaplern, Hebezeugen und Hubtoren, sind in einem Vormerkbuch festzuhalten, das bei Betriebskontrollen vorzuweisen ist.
