Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Die in dieser Verordnung festgesetzten Ambulanzgebühren gelten für all jene Personen, für welche die Ambulanzgebühren nicht von einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger oder der gesetzlichen Krankenanstaltenfinanzierung (Gesundheitsfonds) bezahlt werden (Selbstzahler).