Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023, LGBl. Nr. 48/2023, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2025, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden ist, die vor dem 1. Juli 2026 erbracht wurden.
