Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023, LGBl. Nr. 48/2023, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2025, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden ist, die vor dem 1. Juli 2026 erbracht wurden.