Verfahren
(2) Die geschädigte Person kann einen Ersatzanspruch nach gegen das Organ, das ihr den Schaden zufügte, im ordentlichen Rechtsweg nicht geltend machen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verfahren
(2) Die geschädigte Person kann einen Ersatzanspruch nach gegen das Organ, das ihr den Schaden zufügte, im ordentlichen Rechtsweg nicht geltend machen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl. .