1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Stellung der/des Datenschutzbeauftragten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Stellung der/des Datenschutzbeauftragten.